RS Vwgh 1998/11/11 98/01/0312

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus einer polizeilichen Vorladung allein kann noch nicht der Schluß gezogen werden, der Vorgeladene unterliege behördlicher Verfolgung aus den in der FlKonv genannten Gründen (Hinweis E 16.12.1992, 92/01/0600, 0601, 0602 ua), wenn aus objektiver Sicht kein Anhaltspunkt erkennbar ist, der Asylwerber werde von der Polizei mißhandelt oder gar umgebracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998010312.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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