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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1994 §370 Abs2;Rechtssatz
Der dem gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 5 Abs 1 VStG obliegende Entlastungsbeweis wird nicht allein durch den Nachweis erbracht, daß die ihn treffende Verantwortung auf eine hiezu taugliche Person übertragen worden sei (Hinweis E 1. 7. 1997, 97/04/0063). In der Bestellung eines Betriebsleiters ist für sich allein kein das Verschulden iSd § 5 Abs 1 VStG ausschließender Sachverhalt zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997040018.X01Im RIS seit
20.11.2000