RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0018

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §370 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der dem gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 5 Abs 1 VStG obliegende Entlastungsbeweis wird nicht allein durch den Nachweis erbracht, daß die ihn treffende Verantwortung auf eine hiezu taugliche Person übertragen worden sei (Hinweis E 1. 7. 1997, 97/04/0063). In der Bestellung eines Betriebsleiters ist für sich allein kein das Verschulden iSd § 5 Abs 1 VStG ausschließender Sachverhalt zu erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997040018.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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