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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §35;Rechtssatz
Ausführungen zur Verhängung einer Mutwillensstrafe durch den VwGH wegen eines wiederholten unzulässigen Antrages gem § 68 AVG auf Abänderung eines Zurückweisungsbeschlusses des VwGH (hier: als Einhebungsbehörde wurde die Finanzprokuratur bestimmt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998120411.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.04.2009