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L74005 Fremdenverkehr Tourismus SalzburgNorm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Da der Fremdenverkehr im Land Salzburg eine Belebung der Wirtschaftstätigkeit der gesamten Bevölkerung in diesem Land bewirkt, muß davon ausgegangen werden, daß auch ein Teil der von den Versandhauskunden erzielten Einnahmen durch den Fremdenverkehr induziert ist und dem Versandhandel somit ein mittelbarer Fremdenverkehrsnutzen erwächst. Das Betreiben des Versandhandels begründet ein (mittelbares) Interesse des Unternehmers iSd § 2 Abs. 1 zweiter Satz Slbg FremdenverkehrsG (Hinweis E 13.10.1995, 94/17/0001). Die Einreihung des Versandhandels in eine Beitragsgruppe der Slbg BeitragsgruppenV 1986 ist daher sachlich gerechtfertigt (Hinweis E 15.12.1995, 94/17/0179)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996040035.X04Im RIS seit
18.02.2002