RS Vwgh 1998/11/11 93/12/0267

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;
StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/10/07 94/12/0247 2

Stammrechtssatz

Zeitliche Verzögerungen bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung am Studienbeginn, denen nicht rechtzeitige Aktivitäten vorangegangen sind, erfüllen grundsätzlich nicht den Tatbestand des § 19 Abs 2 Z 3 StudFG 1992.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993120267.X03

Im RIS seit

26.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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