RS Vwgh 1998/11/11 98/01/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1998
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §20 Abs1;
StbG 1985 §20 Abs2;

Rechtssatz

Die Zusicherung der Staatsbürgerschaftsverleihung ist gem § 20 Abs 2 StbG 1985 auch dann zu widerrufen, wenn erst NACH Erbringung des Nachweises über das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband ein Versagungsgrund eintritt (Hinweis E 29.1.1997, 96/01/0173 ua). Der Gesetzgeber nimmt in diesen Fällen die Staatenlosigkeit von Personen, die - anders als in Fällen der Entziehung der Staatsbürgerschaft - vorher nicht österreichische Staatsbürger waren, in Kauf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998010082.X01

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten