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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/05/10 95/02/0441 4Stammrechtssatz
Ein Kollegialorgan ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Beweisanträge, die nach Beschlußfassung, aber noch vor Abfertigung des Bescheides gestellt werden, einzugehen (Hinweis E 14.9.1989, 88/06/0086).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998120223.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.04.2009