RS Vwgh 1998/11/11 98/12/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §46;
AVG §56;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/05/10 95/02/0441 4

Stammrechtssatz

Ein Kollegialorgan ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Beweisanträge, die nach Beschlußfassung, aber noch vor Abfertigung des Bescheides gestellt werden, einzugehen (Hinweis E 14.9.1989, 88/06/0086).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120223.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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