RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0161

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §366 Abs1 Z3;
GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §81 Abs1;

Rechtssatz

Bei Prüfung des Vorliegens einer Übertretung des § 366 Abs 1 Z 3 zweiter Fall iVm § 81 GewO 1994 hat die belangte Behörde nicht die Genehmigungsfähigkeit der Änderung der Betriebsanlage zu prüfen; ebensowenig, ob tatsächliche Gefährdungen, Beeinträchtigungen, Belästigungen oder sonstige Einwirkungen iSd § 74 Abs 2 GewO 1994 von der konkreten Betriebsanlage ausgehen; dies festzustellen und allenfalls durch entsprechende Auflagen zu verhindern, ist Sache des Genehmigungsverfahrens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997040161.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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