RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0178

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung
96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus

Norm

BStFG 1996 §7 Abs1;
GewO 1994 §1 Abs1;
GewO 1994 §340 Abs1;
GewO 1994 §340 Abs7;
StGB §146;
StGB §281;

Rechtssatz

Beim Verleih von Mautvignetten mit dem Ziel, ein und dieselbe Vignette mehrmals iSd § 7 Abs 1 BundesstraßenfinanzierungsG 1996 anzubringen und somit den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, es sei für das mit der Vignette ausgewiesene Fahrzeug die vorgesehene Maut entrichtet worden, handelt es sich um eine gesetzlich verbotene Tätigkeit iSd § 1 Abs 1 GewO 1994.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040178.X01

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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