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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BStFG 1996 §7 Abs1;Rechtssatz
Beim Verleih von Mautvignetten mit dem Ziel, ein und dieselbe Vignette mehrmals iSd § 7 Abs 1 BundesstraßenfinanzierungsG 1996 anzubringen und somit den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, es sei für das mit der Vignette ausgewiesene Fahrzeug die vorgesehene Maut entrichtet worden, handelt es sich um eine gesetzlich verbotene Tätigkeit iSd § 1 Abs 1 GewO 1994.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040178.X01Im RIS seit
18.02.2002