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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/07/0102 4Stammrechtssatz
Im Zweifelsfall ist es für die Frage, ob es sich bei einem eingebrachten Rechtsmittel gegen einen Mandatsbescheid um eine Vorstellung oder eine Berufung handelt, ausschlaggebend, ob damit eine Entscheidung der den bekämpften Bescheid erlassenden Behörde oder der übergeordneten Berufungsbehörde beantragt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994180964.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017