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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/19/0221Rechtssatz
Einem Rechtsanwalt ist ein Organisationsverschulden anzulasten, welches den minderen Grad des Versehens im Sinne des § 46 Abs 1 VwGG übersteigt, wenn der Kanzleibote keine Anweisung hatte, was zu tun ist, wenn Schriftstücke, die unter "Tagespost" abgelegt sind, infolge einer - allenfalls verkehrsbedingten - Verspätung nicht mehr überbracht werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998190219.X01Im RIS seit
03.04.2001