RS Vwgh 1998/11/13 AW 97/12/0017

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Veröffentlicht am 13.11.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §22;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 2 (hier: Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolgen)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Bei der geltenden Rechtslage kann einer Beschwerde, die sich gegen die Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis richtet, die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden (Hinweis B 3.6.1993, AW 93/09/0023).

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:AW1997120017.A01

Im RIS seit

23.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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