RS Vwgh 1998/11/16 98/10/0268

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Veröffentlicht am 16.11.1998
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L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Kärnten
L55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
NatSchG Krnt 1986 §51 Abs2;
WRG 1959 §63 litb;

Rechtssatz

§ 63 lit b WRG eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, für Wasserbauvorhaben, die der Wasserversorgung dienen, Zwangsrechte einzuräumen. Für die Fassung einer Quelle, die zur Versorgung von landwirtschaftlichen Anwesen mit Wasser dient, kommt daher eine Zwangsrechtseinräumung grundsätzlich in Betracht. Die Voraussetzungen iSd § 52 Abs 1 Krnt NatSchG 1986 für den Entfall des Erfordernisses der Zustimmung des Grundeigentümers zur beabsichtigten Maßnahme liegen daher vor, ohne daß im einzelnen zu prüfen ist, ob tatsächlich im Detail alle Voraussetzungen für die Enteignung oder Zwangsrechtseinräumung gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998100268.X06

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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