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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs1 Z2;Rechtssatz
Allein mit der Vermutung einer Stammkundschaft für die bestehende öffentliche Apotheke kann das Vorliegen eines Bedarfes nicht begründet werden, zumal ansonsten das Bedarfskriterium des § 10 Abs 2 Z 3 ApG seine Bedeutung verlöre.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998100306.X02Im RIS seit
25.04.2001