RS Vwgh 1998/11/18 98/03/0227

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Veröffentlicht am 18.11.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße

Norm

GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7;
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1 Abs1;
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art4 Z1;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Die Möglichkeit der Mehrfachverwendung einer nicht mit dem - vollständigen - Einreisedatum versehenen Ökokarte kann keineswegs ausgeschlossen werden (Hinweis: E 8. September 1998, 98/03/0159, hinsichtlich der Verwendung nicht entwerteter Ökopunkte). Aus diesem Grund kann jedenfalls von keinem Unrechtsgehalt, der erheblich hinter dem in der Strafdrohung der § 23 Abs 1 Z 7 iVm Abs 2 letzter Satz Güterbeförderungsgesetz 1995 sowie Art 3 Z 1 Abs 1 der Verwaltungsvereinbarung BGBl. Nr. 879/1992 typisierten zurückbliebe, gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030227.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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