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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7;Rechtssatz
Die Möglichkeit der Mehrfachverwendung einer nicht mit dem - vollständigen - Einreisedatum versehenen Ökokarte kann keineswegs ausgeschlossen werden (Hinweis: E 8. September 1998, 98/03/0159, hinsichtlich der Verwendung nicht entwerteter Ökopunkte). Aus diesem Grund kann jedenfalls von keinem Unrechtsgehalt, der erheblich hinter dem in der Strafdrohung der § 23 Abs 1 Z 7 iVm Abs 2 letzter Satz Güterbeförderungsgesetz 1995 sowie Art 3 Z 1 Abs 1 der Verwaltungsvereinbarung BGBl. Nr. 879/1992 typisierten zurückbliebe, gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030227.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.04.2011