RS Vwgh 1998/11/18 98/03/0202

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Veröffentlicht am 18.11.1998
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße

Norm

ABGB §2;
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7;
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1;
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art4 Z1;
VStG §5 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Es ist Sache des Lenkers eines Lastkraftwagens, sich - etwa bei gesetzlich dazu berufenen Einrichtungen - über die Rechtslage hinsichtlich der Durchführung einer durch österreichisches Hoheitsgebiet führenden Fahrt zu informieren; dazu genügt es nicht, sich bloß auf Auskünfte seitens des Arbeitgebers zu verlassen, ist doch dieser nicht zu Rechtsauskünften über die den Kraftfahrzeuglenker treffenden Verpflichtungen berufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030202.X01

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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