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19/05 MenschenrechteNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die mit der Verlesung von Vernehmungsprotokollen aus Verfahren nach dem FremdenG für den Besch verbundene Beschneidung seines Fragerechtes ist hier nicht zu beanstanden, weil die bel Beh bei Verwertung dieser mittelbaren Beweise die aus Art 6 Abs 1 MRK ableitbaren, allgemeinen Anforderungen auf Durchführung eines fairen Verfahrens beachtet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090366.X02Im RIS seit
20.11.2000