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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Wird ein Wirtschaftsgut sowohl betrieblich als auch privat genutzt, führt überwiegende betriebliche Nutzung grundsätzlich zu notwendigem Betriebsvermögen, überwiegende private Nutzung grundsätzlich zu Privatvermögen (Hinweis EB E 22.11.1995, 94/15/0147; Doralt-Ruppe, Steuerrecht I/6, 82).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150051.X03Im RIS seit
20.11.2000