RS Vwgh 1998/11/19 96/15/0051

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein Wirtschaftsgut sowohl betrieblich als auch privat genutzt, führt überwiegende betriebliche Nutzung grundsätzlich zu notwendigem Betriebsvermögen, überwiegende private Nutzung grundsätzlich zu Privatvermögen (Hinweis EB E 22.11.1995, 94/15/0147; Doralt-Ruppe, Steuerrecht I/6, 82).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150051.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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