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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §73 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/01/31 93/08/0021 1Stammrechtssatz
Ein verfrühter - vor Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist des § 73 Abs 1 AVG - eingebrachter Devolutionsantrag bewirkt keinen Zuständigkeitsübergang. Da er unzulässig ist, ist er auch zurückzuweisen, wenn inzwischen die sechsmonatige Frist verstrichen ist.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998190075.X01Im RIS seit
24.01.2002Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017