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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Verstoß gegen die Anordnung des § 25 Abs 2 Stmk BauG 1995 ist hinsichtlich der Frage des Beibehaltes der Parteistellung iSd § 27 Abs 1 Stmk BauG 1995 sanktionslos (Hinweis E 11.7.1996, 95/07/0234, zur vergleichbaren Regelung des § 107 WRG). Ob ein solcher Verstoß allenfalls Schadenersatzansprüche bzw Amtshaftungsansprüche auslösen kann, ist im Beschwerdefall nicht näher zu untersuchen.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998060058.X02Im RIS seit
18.02.2002