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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BSVG §71 Abs4 idF 1988/751;Rechtssatz
Hinsichtlich der verfassungskonformen Besteuerung der Pension zur Gänze beim Pensionsberechtigten ist auf den Beschluss des VfGH zu verweisen, in dem der Gerichtshof auf die Unbedenklichkeit einer Regelung verweist, welche die Progression ungeachtet der Auszahlungsmodalitäten beim Versicherten eintreten lässt, dessen Versicherungsbeiträge sich steuermildernd auswirken konnten. Auch unter diesem Gesichtspunkt erscheint es rechtmäßig, die Pension demjenigen zuzurechnen, der die Beiträge dafür steuermildernd einbezahlt hat (Hinweis B VfGH 10. 12. 1997, B 3089/96).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150182.X04Im RIS seit
11.07.2001