RS Vwgh 1998/11/19 96/15/0182

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §71 Abs4 idF 1988/751;
BSVGNov 13te Art1 Z3;
EStG 1988 §2;

Rechtssatz

Hinsichtlich der verfassungskonformen Besteuerung der Pension zur Gänze beim Pensionsberechtigten ist auf den Beschluss des VfGH zu verweisen, in dem der Gerichtshof auf die Unbedenklichkeit einer Regelung verweist, welche die Progression ungeachtet der Auszahlungsmodalitäten beim Versicherten eintreten lässt, dessen Versicherungsbeiträge sich steuermildernd auswirken konnten. Auch unter diesem Gesichtspunkt erscheint es rechtmäßig, die Pension demjenigen zuzurechnen, der die Beiträge dafür steuermildernd einbezahlt hat (Hinweis B VfGH 10. 12. 1997, B 3089/96).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150182.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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