Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die AbgBeh hat die Erfahrungen des Wirtschaftslebens für sich, wenn sie bei dem ansonsten unbestritten gebliebenen Tätigwerden des AbgPfl bei der Vertragsabwicklung und seiner Stellung als eigentlicher Informationsträger über den beabsichtigten Grundverkauf (eigentlich den Verkauf des das Grundstück besitzenden Gesellschaftsmantels) den Rechnungsbetrag von netto S 490.000,-- tatsächlich als Gegenleistung für die vom AbgPfl unter Ausnutzung seiner sich ihm bietenden Marktchancen erbrachten Leistungen ansieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150001.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.05.2012