RS Vwgh 1998/11/19 97/15/0001

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Die AbgBeh hat die Erfahrungen des Wirtschaftslebens für sich, wenn sie bei dem ansonsten unbestritten gebliebenen Tätigwerden des AbgPfl bei der Vertragsabwicklung und seiner Stellung als eigentlicher Informationsträger über den beabsichtigten Grundverkauf (eigentlich den Verkauf des das Grundstück besitzenden Gesellschaftsmantels) den Rechnungsbetrag von netto S 490.000,-- tatsächlich als Gegenleistung für die vom AbgPfl unter Ausnutzung seiner sich ihm bietenden Marktchancen erbrachten Leistungen ansieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150001.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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