RS Vwgh 1998/11/19 96/15/0148

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §304;
B-VG Art7 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes besteht kein Gebot, nicht verjährte Abgabenverbindlichkeiten wie verjährte zu behandeln.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150148.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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