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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/26 90/13/0155 37Stammrechtssatz
Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen, sodaß Vollmachten in Akten von Klienten für das Verfahren gegen den Bevollmächtigten oder den, der eine Bevollmächtigung seiner Person behauptet, nicht als bekannt angesehen werden können (Hinweis E 13.5.1986, 83/14/0089;, 0094; E 22.10.1986, 85/13/0071; E 17.11.1983, 83/15/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150148.X02Im RIS seit
11.07.2001