RS Vwgh 1998/11/19 97/15/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1998
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §23 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
WTBO;

Rechtssatz

Ein Verbot der standesrechtlichen Vorschriften, wonach Wirtschaftstreuhänder keine Vermittlungsgeschäfte tätigen dürfen, ändert nichts an der nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu erfolgenden Einkünftezurechnung im Steuerrecht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150001.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten