RS Vwgh 1998/11/19 98/07/0165

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §53 Abs1;
AVG §57 Abs1;
WRG 1959 §120 Abs1;
WRG 1959 §120a idF 1997/I/059;
WRG 1959 §31b Abs6;

Rechtssatz

§ 120a WRG enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung dem zu beaufsichtigenden Deponiebetreiber im Verfahren zur Bestellung der Deponieaufsicht weiter reichende Mitspracherechte einräumen wollte, als sie in der Vorgängerbestimmung (§ 31b Abs 6 WRG) enthalten waren. Die Ausführungen im E des VwGH vom 29.6.1995, 91/07/0095, gelten daher auch für § 120a WRG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070165.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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