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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
§ 120a WRG enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung dem zu beaufsichtigenden Deponiebetreiber im Verfahren zur Bestellung der Deponieaufsicht weiter reichende Mitspracherechte einräumen wollte, als sie in der Vorgängerbestimmung (§ 31b Abs 6 WRG) enthalten waren. Die Ausführungen im E des VwGH vom 29.6.1995, 91/07/0095, gelten daher auch für § 120a WRG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070165.X02Im RIS seit
12.11.2001