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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §28;Rechtssatz
Vermietete Wirtschaftsgüter gehören nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters, wenn die Vermietung diesem Betrieb dient, somit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten steht, die den Betriebsgegenstand bilden. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermietung der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit des Vermieters förderlich ist (Hinweis E 13.12.1989, 85/13/0041; E 3.4.1990, 87/14/0122; E
9.5.1995, 94/14/0151).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150051.X05Im RIS seit
20.11.2000