RS Vwgh 1998/11/20 97/02/0544

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Veröffentlicht am 20.11.1998
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a;
ZPO §63;

Rechtssatz

Die Gewährung von Verfahrenshilfe ist in der StVO nicht vorgesehen. Für eine analoge Anwendung des § 63 ff ZPO ergibt sich im Beschwerdefall kein Anhaltspunkt, zumal etwa für das Berufungsverfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren eine eigene ausdrückliche Regelung betreffend die Verfahrenshilfe (vgl § 51a VStG) vom Gesetzgeber für notwendig erachtet wurde, welche andernfalls überflüssig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997020544.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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