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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des §63 Abs1 ZPO betreffend die Regelung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit der angestrebten Rechtsverfolgung; keine Zulässigkeit des beabsichtigten Antrags; Gerichtsverfahren bereits abgeschlossen; keine Antragstellung durch das GerichtRechtssatz
Daß der Antragsteller im gerichtlichen Verfahren seine Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des §63 Abs1 ZPO nicht dargelegt hat, ändert nichts daran, daß die Zulassung des Antrages nach Art140 B-VG eine Doppelgleisigkeit des Rechtsschutzes zur Folge hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:G475.1997Dokumentnummer
JFR_10019376_97G00475_01