RS Vwgh 1998/11/24 97/14/0152

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Ein Betriebsvermögensvergleich kann nicht im Wege einer schätzungsweisen Rekonstruktion, sondern nur mittels laufend geführter, ordnungsmäßiger Bücher vorgenommen werden (Hinweis E 21.7.1998, 95/14/0054)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140152.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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