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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/14/0033 1 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Die Voraussetzung der Zahlungserleichterung, daß keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben besteht, hat der ASt aus eigenem Antrieb konkret und nachvollziehbar darzutun und glaubhaft zu machen (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0183, ÖStZB 1989, 316). Ein Schuldtilgungsplan ersetzt diese Darlegung nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994140036.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010