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E3L E09301000Norm
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art6 Abs1;Rechtssatz
Ein subjektives Recht auf begünstigte Besteuerung von Restaurationsumsätzen räumt die 6.Umsatzsteuer-RL oder eine andere gemeinschaftsrechtliche Norm nicht ein. Die inländische Norm (§ 10 Abs 2 Z 1 lit d UStG 1994 idF BGBl Nr 1996/756) läßt im Hinblick auf ihren insoweit klaren Inhalt, der seine Bestätigung in der Entstehungsgeschichte und in den Materialien findet, eine Auslegung dahingehend, die Abgabe von nicht in der Anlage genannten Getränken unterliege (als unselbständige Nebenleistung zur Abgabe von Speisen) ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz, nicht zu.
Gerichtsentscheidung
EuGH 694J0231 Faaborg-Gelting Linien A/S VORABSchlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998140055.X02Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011