RS Vwgh 1998/11/24 98/14/0055

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Index

E3L E09301000
E6J
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art6 Abs1;
61994CJ0231 Faaborg-Gelting Linien A/S VORAB;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
UStG 1994 §10 Abs2 Z1 lita;
UStG 1994 §10 Abs2 Z1 litd idF 1996/756;
UStGNov 1996/756 Art1 Z32;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein subjektives Recht auf begünstigte Besteuerung von Restaurationsumsätzen räumt die 6.Umsatzsteuer-RL oder eine andere gemeinschaftsrechtliche Norm nicht ein. Die inländische Norm (§ 10 Abs 2 Z 1 lit d UStG 1994 idF BGBl Nr 1996/756) läßt im Hinblick auf ihren insoweit klaren Inhalt, der seine Bestätigung in der Entstehungsgeschichte und in den Materialien findet, eine Auslegung dahingehend, die Abgabe von nicht in der Anlage genannten Getränken unterliege (als unselbständige Nebenleistung zur Abgabe von Speisen) ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz, nicht zu.

Gerichtsentscheidung

EuGH 694J0231 Faaborg-Gelting Linien A/S VORAB

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140055.X02

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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