RS Vwgh 1998/11/24 98/05/0142

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Unterfertigung eines in Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses erlassenen Berufungsbescheides durch den Vizebürgermeister ist zulässig.

Schlagworte

Intimation Zurechnung von BescheidenUnterschrift des GenehmigendenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinAusfertigung mittels EDV

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050142.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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