Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Die Unterfertigung eines in Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses erlassenen Berufungsbescheides durch den Vizebürgermeister ist zulässig.
Schlagworte
Intimation Zurechnung von BescheidenUnterschrift des GenehmigendenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinAusfertigung mittels EDVEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050142.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.03.2009