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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0249/60 E 10. Dezember 1962 RS 1Stammrechtssatz
Auch im Falle bereits bestehender Gefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabenforderung ist für die Gewährung einer Stundung (in Bezug auf eben diese Abgabenforderung) kein Raum gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994140036.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010