RS Vwgh 1998/11/24 98/05/0130

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Index

L80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Kärnten
L82000 Bauordnung
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
GdPlanungsG Krnt 1982 §12 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Grundeigentümer, der selbst nicht als Bauwerber auftritt, wird durch die Abweisung des vom Bauwerber an die Baubehörde gerichteten Ansuchens um Erteilung der Baubewilligung in seinen Rechten nicht verletzt (Hinweis E 10.5.1994, 94/05/0091).

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050130.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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