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L80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan KärntenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Grundeigentümer, der selbst nicht als Bauwerber auftritt, wird durch die Abweisung des vom Bauwerber an die Baubehörde gerichteten Ansuchens um Erteilung der Baubewilligung in seinen Rechten nicht verletzt (Hinweis E 10.5.1994, 94/05/0091).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050130.X01Im RIS seit
19.09.2001