RS Vwgh 1998/11/24 97/14/0152

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §132;

Rechtssatz

Ein Steuerpflichtiger, der Belege im laufenden Verfahren vernichtet, obwohl er weiß, daß diese Belege noch benötigt werden könnten, kann sich nicht auf den Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach § 132 BAO berufen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Tz 9 zu § 132).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140152.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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