RS Vwgh 1998/11/24 97/14/0152

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs1;
VwGG §42 Abs2;

Rechtssatz

Bei einem Verfahren nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG gehen alle im Zusammenhang mit der langen Verfahrensdauer gerügten Rechtswidrigkeiten ins Leere, weil bei diesem Verfahren die lange Dauer eines Verfahrens nicht von Relevanz ist.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140152.X08

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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