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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/21 91/04/0196 3Stammrechtssatz
Ein Zurückweisungsbescheid wegen Nichtbehebung eines Formgebrechens stellt nur eine Erledigung in prozessualer Hinsicht dar; daher steht auch einer Sachentscheidung über einen neuerlichen Antrag in derselben Angelegenheit die Rechtskraft dieses Zurückweisungsbescheides gem § 13 Abs 3 AVG nicht entgegen (Hinweis E 24.1.1972, 1274/70).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung verfahrensrechtlicher BescheidRechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050142.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.03.2009