RS Vwgh 1998/11/24 98/05/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1998
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/21 91/04/0196 3

Stammrechtssatz

Ein Zurückweisungsbescheid wegen Nichtbehebung eines Formgebrechens stellt nur eine Erledigung in prozessualer Hinsicht dar; daher steht auch einer Sachentscheidung über einen neuerlichen Antrag in derselben Angelegenheit die Rechtskraft dieses Zurückweisungsbescheides gem § 13 Abs 3 AVG nicht entgegen (Hinweis E 24.1.1972, 1274/70).

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung verfahrensrechtlicher BescheidRechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050142.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten