Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/20/0310Rechtssatz
Der Umstand, daß im Heimatstaat des Asylwerbers zufolge des Bürgerkriegs allenfalls eine funktionierende Staatsgewalt fehlt und ein Machtvakuum eingetreten sein sollte, in dem er, ohne Schutz von staatlichen Stellen erhalten zu können, Zwangsrekrutierungsmaßnahmen der Rebellen ausgesetzt wäre, besagt noch nicht, daß dem Asylwerbers deshalb wohlbegründete Furcht, in seiner Heimat aus Gründen der FlKonv verfolgt zu werden, zuzubilligen wäre (Hinweis E 27.1.1994, 92/01/1083, und E 21.4.1993, 93/01/0299).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998200309.X03Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
20.12.2017