RS Vwgh 1998/11/26 96/20/0623

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Veröffentlicht am 26.11.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §10;
StVG §71 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Hat ein Strafgefangener einen Antrag auf Überstellung in eine geeignete Justizanstalt gestellt, um die dringend erforderliche Bypassoperation mit anschließender Rehabilitation durchführen lassen zu können, ist das Vorliegen einer wirksamen Zurückziehung eines derartigen, unmittelbar vitale Lebensinteressen des Strafgefangenen betreffenden Antrages streng zu prüfen (hier wurde der Antrag erkennbar aufrechterhalten).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996200623.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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