RS Vwgh 1998/11/27 98/21/0342

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Veröffentlicht am 27.11.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2;
B-VG Art130 Abs2;
FrG 1997 §35 Abs3 Z1;
FrG 1997 §35 Abs3;
FrG 1997 §36;
StGB §15;
StGB §75;

Rechtssatz

Liegt dem Aufenthaltsverbot die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung des Fremden zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zehn Jahren ua wegen des Verbrechens des versuchten Mordes zugrunde, so ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes wegen der in § 35 Abs 3 FrG 1997 genannten strafbaren Handlungen eindeutig und daher eine gesonderte Begründung der Ermessensentscheidung entbehrlich (Hinweis E 24.4.1998, 96/21/0490).

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998210342.X02

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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