Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Liegt dem Aufenthaltsverbot die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung des Fremden zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zehn Jahren ua wegen des Verbrechens des versuchten Mordes zugrunde, so ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes wegen der in § 35 Abs 3 FrG 1997 genannten strafbaren Handlungen eindeutig und daher eine gesonderte Begründung der Ermessensentscheidung entbehrlich (Hinweis E 24.4.1998, 96/21/0490).
Schlagworte
Begründung von ErmessensentscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998210342.X02Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009