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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64;Rechtssatz
Die Bestätigung der von der Erstbehörde ausgesprochenen Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung (hier gegen die Verhängung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes) durch die Berufungsbehörde bewirkt keine Rechtsverletzung, wenn während der Zeit der Wirksamkeit der Aberkennung der aufschiebenden Wirkung keine darauf beruhende Maßnahme (etwa eine Abschiebung) gesetzt wurde (Hinweis E 30. Jänner 1997, 95/18/0854, ergangen zum FrG 1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998180346.X02Im RIS seit
11.10.2001