RS Vwgh 1998/12/3 98/18/0346

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Veröffentlicht am 03.12.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §64;
FrG 1997 §36;
FrG 1997 §40 Abs2;
FrG 1997 §56;

Rechtssatz

Die Bestätigung der von der Erstbehörde ausgesprochenen Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung (hier gegen die Verhängung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes) durch die Berufungsbehörde bewirkt keine Rechtsverletzung, wenn während der Zeit der Wirksamkeit der Aberkennung der aufschiebenden Wirkung keine darauf beruhende Maßnahme (etwa eine Abschiebung) gesetzt wurde (Hinweis E 30. Jänner 1997, 95/18/0854, ergangen zum FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998180346.X02

Im RIS seit

11.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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