RS Vwgh 1998/12/4 97/19/1678

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Veröffentlicht am 04.12.1998
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

ABGB §138 Abs1;
AufG 1992 §6 Abs2 idF 1995/351;
StbG 1985 §26;

Rechtssatz

Hat der Fremde die österreichische Staatsbürgerschaft, die ihm aufgrund der die Staatsbürgerschaftsbehörden bindenden Vermutung der ehelichen Abstammung von einem Österreicher vorerst zukam, durch die Widerlegung dieser Vermutung durch die Rechtskraft des Bestreitungsurteils rückwirkend verloren, ist er so zu behandeln, als hätte er sie nie besessen (Hinweis E 25.6.1997, 96/01/1170).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997191678.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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