Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §138 Abs1;Rechtssatz
Hat der Fremde die österreichische Staatsbürgerschaft, die ihm aufgrund der die Staatsbürgerschaftsbehörden bindenden Vermutung der ehelichen Abstammung von einem Österreicher vorerst zukam, durch die Widerlegung dieser Vermutung durch die Rechtskraft des Bestreitungsurteils rückwirkend verloren, ist er so zu behandeln, als hätte er sie nie besessen (Hinweis E 25.6.1997, 96/01/1170).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997191678.X01Im RIS seit
02.05.2001