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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/19/3316 96/19/3675 96/19/3674Rechtssatz
Hat die belangte Behörde in der Sache keine Entscheidung getroffen, sondern ausschließlich darüber befunden, ob dem Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung seiner Berufung gegen den die beantragte Bewilligung abweisenden Bescheid bewilligt werde, liegt ein verfahrensrechtlicher Bescheid vor, der nicht aus dem Grunde des § 113 Abs 6 FrG 1997 außer Kraft getreten ist (Hinweis E 27.2.1998, 97/19/0417, 0418).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996193315.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.04.2011