RS Vwgh 1998/12/10 98/07/0034

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Veröffentlicht am 10.12.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §63;

Rechtssatz

Zu einem Wasserbauvorhaben zählt alles, was zur Verwendung des Wassers für den beabsichtigten Zweck erforderlich ist, somit auch Stromkabel und Wasserzuleitungsanlagen für eine Beschneiungsanlage. Diese Anlagen stehen mit der beabsichtigten Wasserverwendung in einem untrennbaren Zusammenhang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070034.X07

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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