RS Vwgh 1998/12/10 98/07/0167

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Veröffentlicht am 10.12.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §9 Abs1;

Rechtssatz

Die "Alimentierung" des einen Gewässers durch Wasser des anderen Gewässers kann den beiden Gewässern ihre rechtliche Selbständigkeit nicht nehmen, weil es für diese Selbständigkeit auf das Gerinne und nicht auf das darin fließende Wasser ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070167.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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