Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/04/0105 B 14. Jänner 1986 RS 1(hier § 71 Abs 2 AVG anzuwenden)Stammrechtssatz
Wenn keine ausdrücklichen Angaben über die Rechtzeitigkeit des Antrages im Sinne der Bestimmung des § 46 Abs 3 VwGG, die für einen dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrag Voraussetzung sind, im Antragsvorbringen enthalten sind, ist dies ein Umstand, der für sich allein gesehen, zur Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages führen muss (Hinweis B 28.6.1982, 82/10/0066, VwSlg 10771 A/1982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070070.X01Im RIS seit
18.05.2001Zuletzt aktualisiert am
28.10.2011