RS Vwgh 1998/12/10 97/07/0148

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Veröffentlicht am 10.12.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
VwGG §63 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1992/58 E 26. Februar 1960 VwSlg 5223 A/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn sich auch die aus § 63 Abs 1 VwGG erwachsene Bindung nur auf die im Erkenntnis der VwGH zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung, nicht aber auf den Sachverhalt bezieht, so ist doch die Behörde nicht der Verpflichtung enthoben, die bisherigen Verfahrensergebnisse im Zusammenhalt mit den neu erhobenen Sachverhaltselementen zu würdigen und im besonderen auch die Gründe für die Änderung der ursprünglich eingeschlagenen Verfahrenslinie darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070148.X06

Im RIS seit

20.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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