RS Vwgh 1998/12/14 96/17/0253

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Veröffentlicht am 14.12.1998
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/05 Börse

Norm

BörsefondsüberleitungsG 1998 Art1;
BörseG 1989 §14;
BörseG 1989 §19 Abs1;
BörseG 1989 §96 Z1 idF 1998/I/011;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Übergangsbestimmung des § 96 Z 1 BörseG 1989 idF 1998/I/011 ist nicht auszuschließen, daß der als Börsemitglied ausgeschlossene Bf ein rechtliches Interesse an der Aufhebung des Ausschlussbescheides hat, weil er aus dieser Übergangsbestimmung bei aufrechter Zulassung als Börsemitglied im Zeitpunkt der Auflösung der Wiener Börsekammer auch seine Börsemitgliedschaft nach der durch das BörsefondsüberleitungsG 1998 geschaffenen neuen Rechtslage ableiten könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996170253.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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