RS Vwgh 1998/12/14 97/10/0206

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Veröffentlicht am 14.12.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §13 Abs1;
ForstG 1975 §19;

Rechtssatz

Bei der Erteilung bzw Versagung einer Rodungsbewilligung handelt es sich um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt (vg § 19 ForstG 1975); dieser steht mit dem Gesetz nur dann im Einklang, wenn ein auf seine Setzung gerichteter, von einer hiezu legitimierten Partei gestellter Antrag vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997100206.X04

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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